Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8384
VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16 (https://dejure.org/2023,8384)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.03.2023 - 5 K 562/16 (https://dejure.org/2023,8384)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. März 2023 - 5 K 562/16 (https://dejure.org/2023,8384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,8384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 36.88

    Baugenehmigung - Nichtiger Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Das setzt voraus, dass der Verwaltungsakt die Rechtsstellung des Klägers zumindest berühren kann und die begehrte Feststellung geeignet ist, eine schutzwürdige Position für ihn in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 C 36/88 -, Rn. 9, juris; Pietzcker, in: Schoch/Schneider, 43. EL August 2022, VwGO § 43 Rn. 29, beck-online).

    Aus demselben Grund werden auch die besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungsklage nicht umgangen; es liegt jedenfalls ein dem Kläger gegenüber bekannt gegebener Verwaltungsakt vor, der in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO eine etwaig vorauszusetzende Klagebefugnis begründet (BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 C 36/88 -, Rn. 9, juris; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, Rn. 20, juris; vgl. Schenke, in: Kopp/Schenke Verwaltungsgerichtsordnung, 28. Aufl. 2022, § 43 Rn. 22).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Aus demselben Grund werden auch die besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungsklage nicht umgangen; es liegt jedenfalls ein dem Kläger gegenüber bekannt gegebener Verwaltungsakt vor, der in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO eine etwaig vorauszusetzende Klagebefugnis begründet (BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 C 36/88 -, Rn. 9, juris; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, Rn. 20, juris; vgl. Schenke, in: Kopp/Schenke Verwaltungsgerichtsordnung, 28. Aufl. 2022, § 43 Rn. 22).
  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Ein solcher Fehler ist offensichtlich, wenn jede verständige Person, der die Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände unterstellt werden kann, in der Lage ist, den Fehler in seiner besonderen Schwere zu erkennen (BFH, Urteil vom 15. März 2007 - II R 5/04 -, Rn. 27, juris; BFH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - VII R 56/00 -, Rn. 17, juris; BFH, Urteil vom 23. August 2000 - X R 27/98 -, Rn. 27, juris).
  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Ein solcher Fehler ist offensichtlich, wenn jede verständige Person, der die Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände unterstellt werden kann, in der Lage ist, den Fehler in seiner besonderen Schwere zu erkennen (BFH, Urteil vom 15. März 2007 - II R 5/04 -, Rn. 27, juris; BFH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - VII R 56/00 -, Rn. 17, juris; BFH, Urteil vom 23. August 2000 - X R 27/98 -, Rn. 27, juris).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Ein nichtiger belastender Verwaltungsakt begründet in aller Regel einen Rechtsschein zu Lasten des Adressaten und indiziert das Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 127/84 -, Rn. 16, juris; Sodan, in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 43 Rn. 108, beck-online).
  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist indes anerkannt, dass ein Steuerbescheid wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig ist, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den gegen denselben Adressaten bereits ein Steuerbescheid ergangen ist, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheides oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zum zuvor ergangenen - wirksamen - Bescheid steht (BFH, Urteil vom 12. Mai 2011 - V R 25/10 -, Rn. 30, juris; Ratschow, in: Klein, Abgabenordnung, 16. Aufl. 2022, AO § 119 Rn. 44).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Ein solcher Fehler ist offensichtlich, wenn jede verständige Person, der die Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände unterstellt werden kann, in der Lage ist, den Fehler in seiner besonderen Schwere zu erkennen (BFH, Urteil vom 15. März 2007 - II R 5/04 -, Rn. 27, juris; BFH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - VII R 56/00 -, Rn. 17, juris; BFH, Urteil vom 23. August 2000 - X R 27/98 -, Rn. 27, juris).
  • BFH, 24.04.2013 - II R 53/10

    Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Hierfür genügt es ebenfalls, dass der ursprüngliche Bescheid aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den dem Adressaten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung feststellbar ist (BFH, Urteil vom 24. April 2013 - II R 53/10 -, Rn. 34, juris).
  • BFH, 18.10.1988 - VII R 123/85

    Bevollmächtigte - Vertretungsmängel - Beginn der Außenprüfung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Ein Verwaltungsakt verdient dann keine Beachtung, wenn er die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, ihn als verbindlich anzuerkennen (BFH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - VII R 123/85 -, Rn. 12, juris).
  • BFH, 29.07.2009 - III B 153/08

    Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld - Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Dann muss der neuerliche Bescheid, wenn nicht ausdrücklich, so zumindest im Wege der Auslegung den geänderten Bescheid erkennen lassen (BFH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - III B 153/08 -, Rn. 6, juris; Ratschow, in: Klein, Abgabenordnung, 16. Aufl. 2022, AO § 119 Rn. 44).
  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 210/85

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Gewinnfeststellungsbeschlüssen

  • OVG Saarland, 26.02.2018 - 2 A 173/17

    Anspruch auf Untersagung des Einsatzes verbrennungsmotorbetriebener Laubbläser

    Mit aufgrund mündlicher Verhandlung vom 18.1.2017 ergangenem Urteil - 5 K 562/16 - wies das Verwaltungsgericht die Klage ab.
  • OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18

    Anhörungsrüge wegen einer geltend gemachten materiell-rechtlichen falschen

    Nachdem sich bereits das Verwaltungsgericht des Saarlandes sowohl in seinem Gerichtsbescheid vom 29.11.2016 - 5 K 652/16 - als auch in seinem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 18.1.2017 ergangenen Urteil - 5 K 562/16 - ausführlich mit der Rechtsauffassung des Klägers und der von ihm vertretenen Auslegung der Friedhofssatzung der Beklagten befasst hat, hat dies auch der Senat in seinem den Berufungszulassungsantrag des Klägers zurückweisenden Beschluss vom 26.2.2018 - 2 A 173/17 - vertieft getan.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht